Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

Steinbach: „Gute Arbeit ist die Grundlage für ein starkes Brandenburg“

Arbeitsminister ruft zur Teilnahme an den derzeit laufenden Betriebsratswahlen auf

Potsdam, 13. März 2022. „Die Chancen für eine weitere solide Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Brandenburg stehen nicht zuletzt aufgrund zahlreicher innovativer Ansiedlungen in den vergangenen Monaten sehr gut. Zu einem guten Leben gehört aber auch Gute Arbeit. Als Leitbild für eine moderne Arbeitswelt und fairen unternehmerischen Wettbewerb ist Gute Arbeit die Grundlage für ein starkes, soziales und wirtschaftlich erfolgreiches Brandenburg. Die Erhöhung der Tarifbindung und mehr Mitbestimmung in Brandenburger Betrieben blieben daher wichtige Ziele. Mitbestimmten und tarifgebundenen Unternehmen fällt es zudem leichter, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.“ Das erklärte Arbeitsminister Jörg Steinbach heute.

Steinbach verband damit den Appell an die brandenburgischen Beschäftigten, sich an den derzeit laufenden Betriebsratswahlen zu beteiligen. Alle vier Jahre werden die Interessenvertretungen in den Betrieben neu gewählt. Die 2022er Betriebsratswahlen haben am 1. März begonnen. Bis zum 31. Mai sind Beschäftigte in ganz Deutschland aufgefordert, eine Interessenvertretung zu wählen.

Minister Steinbach erklärte: „Es sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben, die mit ihrer Fachkompetenz maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen und damit zu Wohlstand in unserem Land beitragen. Und es sind die Betriebsräte und Gewerkschaften, die sich engagiert für die Belange der Beschäftigten einsetzen. Beteiligung und Mitbestimmung sind unerlässlich, um die Veränderungen in der Arbeitswelt nachhaltig und im Sinne ,Guter Arbeit‘ zu gestalten.“

Grundlage der Betriebsratswahlen ist das Betriebsverfassungsgesetz. Danach können in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern Betriebsräte gewählt werden. In Betrieben, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, können Belegschaften jederzeit einen Betriebsrat gründen. Ein Betriebsrat achtet darauf, dass die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Gesetzen, Verordnungen,
Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträgen und Betriebsversammlungen auch tatsächlich eingehalten werden. Außerdem vertritt er die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber und nimmt Anregungen aus der Belegschaft auf und gibt sie an den Arbeitgeber weiter. Weitere Aufgaben sind die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durchzusetzen sowie die Beschäftigungsförderung und Beschäftigungssicherung im Betrieb.