Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

 

Grafik: MWAE

Förderung im Energiebereich

Ein wesentliches Thema der brandenburgischen Energiestrategie 2040 ist es, die Energieeffizienz zu steigern.

Das Förderprogramm „Brandenburg Paket Energie“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie ist am 15.03.2023 an den Start gegangen und läuft voraussichtlich bis 30.06.2024. Brandenburgische Unternehmen sowie Vereine, Verbände, Stiftungen und Kommunen können im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten Förderanträge bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen. Das Programm ist Bestandteil des am 16. Dezember 2022 vom Landtag beschlossenen sogenannten Brandenburg-Pakets.

Ziel des „Brandenburg Pakets Energie“ ist es, die infolge hoher Energiepreise und Inflation stark gestiegenen finanziellen Belastungen der märkischen Unternehmen abzumildern. Die finanzielle Erstausstattung des Programms liegt bei 11 Millionen Euro.

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung und Integration erneuerbarer Energien in technischen Prozessen. Zusätzlich werden Investitionen in Fernwärme- und Fernkältesysteme in öffentlichen Infrastrukturen gefördert, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert wird. Darüber hinaus können Konzepte, Studien und Vorerkundungen bei Geothermieprojekten unterstützt werden, soweit diese einen Beitrag zu den Förderzielen (energiebedingte CO2-Einsparungen) erwarten lassen. Förderfähig sind auch Energieberatungsdienstleistungen, die der Ermittlung geeigneter Maßnahmen zur Senkung des Endenergie- oder Primärenergieverbrauchs sowie zur Erhöhung der Energieeffizienz dienen.

Hintergrund: Das „Brandenburg-Paket" umfasst insgesamt rund 70 Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der hohen Energiepreise im Land Brandenburg. Es weist eine Kreditermächtigung von bis zu 2 Milliarden Euro für die Landesregierung aus und ist auf die Jahre 2023 und 2024 begrenzt.

Nähere Informationen zum Programm sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der ILB.