Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

 

Illustration: MWAE

Geheimschutz in der Wirtschaft

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) ist für den Geheimschutz in der Wirtschaft zuständig. Dies regelt das brandenburgische Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (BbgSÜG, § 28), das Voraussetzungen und Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Brandenburg festlegt.

Was versteht man unter Geheimschutz in der Wirtschaft?

Der Geheimschutz in der Wirtschaft regelt den Umgang mit Verschlusssachen (VS) in Wirtschaftsunternehmen. Detaillierte Verfahrensvorschriften können dem „Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft“ (Geheimschutzhandbuch - GHB) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) entnommen werden. Die Inhalte des GHB werden in Brandenburg in angepasster Form angewendet.

Wozu gibt es den Geheimschutz in der Wirtschaft?

Das Geheimschutzverfahren bei nichtöffentlichen Stellen dient der Umsetzung aller Maßnahmen, die zum Schutz und zur Geheimhaltung von Verschlusssachen getroffen werden müssen. Im Rahmen der Abwicklung von Aufträgen erhalten Unternehmen zum Teil Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen. Sie kommen unter Umständen in Kontakt mit geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder sind dafür zuständig, solche zu erstellen. Die Unternehmen sind verpflichtet, zu deren Schutz geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Was macht das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg konkret?

Das MWAE arbeitet auf der Basis öffentlich-rechtlicher Verträge mit brandenburgischen Unternehmen zusammen, denen ein Verschlusssachen-Auftrag übertragen werden soll.
Das MWAE berät die Unternehmen zum Umgang mit Informationen, die im staatlichen Interesse geheimhaltungsbedürftig sind und kontrolliert auch die Einhaltung der Vorschriften. Des Weiteren ist es auch für die Umsetzung der Sicherheitsüberprüfungen für Firmenpersonal auf der Grundlage des BbgSÜG verantwortlich.
Eine Geheimschutzbetreuung durch das MWAE kommt dabei nur für Verschlusssachen-Aufträge mit den Geheimhaltungsgraden VS-VERTRAULICH und höher in Betracht.

Wie kommt ein Unternehmen in die Geheimschutzbetreuung des Landes Brandenburg?

Eine antragsberechtigte Stelle (Auftraggeber) muss beim MWAE die Aufnahme eines Unternehmens beantragen. Dies erfolgt unter dem Hinweis auf den konkret zu vergebenden Verschlusssachen-Auftrag.

Auftraggeber können Landesbehörden sein sowie andere - bereits geheimschutzbetreute – Unternehmen, die mit Zustimmung ihres behördlichen Verschlusssachen-Auftraggebers einen Teilauftrag an einen Unterauftragnehmer weitergeben. Ein Unternehmen kann nicht selbst Antragsteller sein. Eine Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung ist nur in Zusammenhang mit einem konkreten Verschlusssachen-Auftrag (Einstufung: VS-VERTRAULICH oder höher) möglich.

Welche Maßnahmen hat ein Unternehmen im Aufnahmeverfahren umzusetzen?

Die Geschäftsleitung des Unternehmens schließt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land, vertreten durch das MWAE. In diesem erkennt das Unternehmen das Geheimschutzhandbuch an und verpflichtet sich, die erforderlichen Geheimschutzmaßnahmen intern umzusetzen.

Folgende Maßnahmen sind im Aufnahmeverfahren zu berücksichtigen:

  • Benennung der Mitglieder der Geschäftsführung und eines eventuell vorhandenen Aufsichtsgremiums;
  • Vorlage von Auszügen aus dem Handels- und Gewerbezentralregister;
  • Bestellung eines Sicherheitsbevollmächtigten und eines Vertreters im Unternehmen als Ansprechpartner für das MWAE in Angelegenheiten des Geheimschutzes;
  • Sicherheitsüberprüfungen von Unternehmensangehörigen nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BbgSÜG) im erforderlichen Umfang;
  • Umsetzen von materiellen Geheimschutzmaßnahmen.

Wie lange dauert ein Aufnahmeverfahren?

Die Dauer eines Verfahrens ist von mehreren Begleitumständen abhängig. Erfahrungsgemäß dauern die Aufnahmeverfahren zwischen drei und zwölf Monaten.

Welche Kosten entstehen für das Unternehmen?

Kosten für die Geheimschutzbetreuung durch das MWAE entstehen nicht. Soweit im Rahmen eines Verschlusssachen-Auftrages materielle Sicherungsmaßnahmen (zum Beispiel Aufbewahrungsmöglichkeiten für Verschlusssachen in einem Stahlschrank oder Safe) zu ergreifen sind, können hierfür Kosten anfallen, die vom Unternehmen selbst zu tragen sind.

Wann endet die Geheimschutzbetreuung durch das MWAE?

Die Geheimschutzbetreuung wird durch Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages beendet, wenn die Notwendigkeit einer Betreuung nicht mehr besteht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn keine geheimschutzbedürftigen Aufträge mehr wahrgenommen oder in absehbarer Zeit nicht erwartet werden.

Weiterführende Informationen:

Geheimschutzbeauftragter
Joachim Nebel
Telefon: (0331) 866-1645
E-Mail: geheimschutz@mwae.brandenburg.de

Stellvertretender Geheimschutzbeauftragter
Christian Hämmerling
Telefon: (0331) 866-1531
E-Mail: geheimschutz@mwae.brandenburg.de