Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

 

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Erneuerbare Energien

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist zentraler Bestandteil der Energiestrategie 2040.

Anders als die Nutzung von fossilen Energieträgern verursachen Wind- und Sonnenenergie, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie keine direkten CO2-Emissionen. Das macht sie zum Schlüssel für eine erfolgreiche Klimapolitik.

Darüber hinaus trägt die dezentrale Energieerzeugung (als Gegenstück zu zentralen Großkraftwerken, die nur einigen wenigen Regionen zugutekommen) zur regionalen Wertschöpfung bei. Sie schafft neue Arbeitsplätze in Industrie, Handwerk und Forschung. Werden heimische Energiequellen stärker genutzt, verringert sich zudem die Abhängigkeit, fossile Energieträger nach Deutschland importieren zu müssen.

Vorreiter bei den erneuerbaren Energien / Zahlen und Fakten

Die Landesregierung von Brandenburg hat bereits frühzeitig die Energiewende als Aufgabe angenommen und den Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent vorangetrieben.

Knapp 95%des Stromverbrauchs in Brandenburg werden rechnerisch mittlerweile aus erneuerbaren Energien gedeckt. Mit aktuell rund 4.000 Windenergieanlagen, 61.500 Photovoltaikanlagen und 454 Biogasanlagen (Stand 02/2023) kann Brandenburg im bundesweiten Vergleich die höchste installierte elektrische Leistung aus erneuerbaren Energien pro Einwohner vorweisen.

Darüber hinaus gibt es in Brandenburg insgesamt mehr als 41.000 Wärmepumpen, über 30.400 solarthermische Systeme sowie 234 Biomasseheizkraftwerke und Biomasseheizwerke (Stand 02/2023). Zahllose kleine Holzheizkessel in privaten Haushalten tragen zusammen mit einem Anteil von knapp 20 Prozent zur Wärmeversorgung in Brandenburg bei.

Aufgaben im Rahmen der Energiewende

Die rasante Entwicklung der letzten Jahre bringt aber auch neue Herausforderungen mit sich. Das gilt besonders für die Stromversorgung. So ist die Systemintegration von volatilen Windenergie- und Photovoltaikanlagen vielerorts an ihre physikalischen Grenzen gelangt. Denn Solar- und Windenergie sind schwankende Energieträger. Ihre Leistung ist von Tages- und Jahreszeit sowie dem Wetter abhängig und daher nicht immer planbar. Den Netzausbau mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu synchronisieren, stellt zukünftig eine zentrale politische und technologische Aufgabe dar. Kosten müssen sozialverträglich verteilt werden, ohne gerade die energieintensiven Industrien in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.

Zusammenarbeit Bund und Länder

Der Bund- Länder- Kooperationsausschuss zum Ausbau der erneuerbaren Energien wurde auf Ebene der Staatssekretäre eingerichtet, um den Ausbau zu koordinieren, die Herausforderungen für Bund und Länder bei dieser wichtigen Säule der Energiewende zu bewältigen und um die Zielerreichung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu unterstützen.

In diesem Rahmen berichten die Bundesländer gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz dem Sekretariat des Kooperationsausschusses (im BMWK) jährlich über den Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Im Ausschuss werden die Länderberichte ausgewertet und der Bundesregierung ein Ausschussbericht vorgelegt. Auf Basis dieses Berichts informiert die Bundesregierung den Bundestag und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder, ob die Ausbaugeschwindigkeit zur Erreichung des 80%-Ziels ausreicht und die im EEG festgelegten Zwischenziele erreicht werden können. Des Weiteren findet ein Monitoring zur Erfüllung der Flächenziele gemäß dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. „Wind-an-Land-Gesetz“) statt.

Weitere Grundsätze der Bund-/Länderzusammenarbeit sind in den §§ 97 und 98 EEG 2023 formuliert.

Die jeweiligen Länder-Berichte finden Sie auf der Webseite des BMWK (unter dem auf der rechten Seite platzierten Reiter "Bund-Länder-Kooperationsausschuss").