Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

Arbeitsförderung

Brandenburgs Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt: Die Beschäftigung hat zugenommen, die Arbeitslosigkeit ist deutlich zurückgegangen. Die Corona-Krise hat diesem positiven Trend vorerst ein Ende gesetzt. Es gelingt nicht allen Menschen, (wieder) eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen.

Dies gilt nicht nur, aber insbesondere für Personen, die langzeitarbeitslos sind und für Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Sie bedürfen der besonderen Unterstützung, damit sie ihre individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessern und Arbeitslosigkeit überwinden können.

Dafür stehen verschiedene Instrumente der aktiven Arbeitsförderung, die im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) geregelt sind, und weitere Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, die im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) verankert sind, zur Verfügung. Das Land Brandenburg ergänzt die gesetzlichen Leistungen durch ausgewählte zielgerichtete und für den Brandenburger Arbeitsmarkt maßgeschneiderte Förderprogramme.

Leistungen der Arbeitsförderung beinhalten eine ganze Reihe von Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten. Zentraler Bestandteil für Leistungsbeziehende des SGB II und des SGB III ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 81-87 SGB III). Darüber hinaus können zur Unterstützung der Arbeit- oder Ausbildungsaufnahme Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung erbracht werden (§§ 44-47 SGB III).

Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit können auch Leistungen an Arbeitgeber erbracht werden (§§ 88-92 SGB III).
Zur Berufswahl und Berufsausbildung findet Berufsberatung einschließlich der Beratung über Ausbildungsfragen und Vermittlung in berufliche Ausbildungsstellen statt (§§ 48-80 SGB III).

Zum Verbleib in Beschäftigung können u.a. Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld gewährt werden (§§ 95-111 SGB III).

Personen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen wollen, können durch einen Gründungszuschuss (§§ 93, 94 SGB III), Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) oder weitere Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (§ 16c SGB II) gefördert werden.

Für Leistungsbeziehende des SGB II stehen zusätzlich noch folgende Förderangebote zur Verfügung:

  • Kommunale Eingliederungsleistungen (§ 16a SGB II),
  • Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II),
  • Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II),
  • Freie Förderung (§ 16f SGB II),
  • Nachgehende Betreuung (§ 16g SGB II),
  • Förderung schwer zu erreichender junger Menschen (§ 16h SGB II) sowie
  • Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II).

Zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben können spezifische Förderleistungen (§§ 112-129 SGB III) sowie Eingliederungszuschüsse für behinderte und schwerbehinderte Menschen (§ 90 SGB III) erbracht werden.

Vertiefende Informationen und Hinweise zu konkreten Anspruchsvoraussetzungen der Leistungen der Arbeitsförderung können der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums entnommen werden.

(Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung der Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften 2021 - 2022 im Land Brandenburg vom 25. September 2020)

Was wird gefördert?
Gefördert werden in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg Projekte mit dem Ziel, die Projektteilnehmenden schrittweise an Arbeit heranzuführen und in Erwerbstätigkeit oder Bildung zu integrieren sowie die soziale Teilhabe und das Zusammenleben in den teilnehmenden Fami­lien zu stärken. Hierzu wird die Kombination einer intensiven Einzelberatung durch Integrationsbegleiter/innen (sozialpädagogische Begleitung) mit bedarfsorientierten Unterstützungsmodulen gefördert.

Wer wird gefördert?
Langzeitarbeitslose, die als arbeitsmarktfern gelten und dem Rechtskreis des SGB II zugeordnet werden können sowie Personen aus Paar-Bedarfsgemeinschaften oder Alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind unter 18 Jahren, in der kein Angehöriger der Bedarfsgemeinschaft einer Erwerbstätigkeit nachgeht.

Art und Umfang der Förderung:
Projektförderung

Aktueller Förderzeitraum:
01.02.2021 – 31.07.2022

Weitere Informationen:
https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/integrationsbegleitung-fuer-langzeitarbeitslose-und-familienbedarfsgemeinschaften-2022/

https://arbeit.wfbb.de/wfbb-arbeit/die-teams/soziale-innovation-integration

Kontakt:
Informationen zum Programm erhalten Sie bei der
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Brandenburg GmbH
Infotelefon Arbeit: (0331)660-2200
Internet:  www.ilb.de

ESF-Logo

(Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben in Brandenburg in der EU-Förderperiode 2014 – 2020 vom 14. Dezember 2016)

Was wird gefördert?
Ziel der Förderung ist es, die Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut in Brandenburg zu leisten. Hierzu sollen in Sozialbetrieben beschäftigte ehemalige Langzeitarbeitslose in der Arbeit durch sozialpädagogische Begleitung und fachliche Anleitung gefördert und schließlich in reguläre Beschäftigung vermittelt werden. Gefördert werden Personalausgaben für Betreuungs- beziehungsweise Anleitungspersonal, das im Sozialbetrieb angestellte Langzeitarbeitslose sozialpädagogisch unterstützt und in ihrer Arbeit anleitet und begleitet.

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Gefördert werden Personalausgaben von Sozialbetrieben für sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung von in diesen Sozialbetrieben sozialversicherungspflichtig beschäftigten ehemaligen Langzeitarbeitslosen. Sozialbetriebe sind eine spezifische Form von Sozialunternehmen. Als Sozialbetriebe werden Betriebe oder Betriebseinheiten verstanden, die ehemalige Langzeitarbeitslose im Sinne des § 18 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) mit Produktivitätseinschränkungen und/oder Vermittlungshemmnissen marktnah, sozialversicherungspflichtig beschäftigen und in der Arbeit fördern mit dem Ziel, sie schließlich in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Sie erwirtschaften mithilfe der eingestellten ehemaligen Langzeitarbeitslosen am Markt selbständig ihre Kosten, indem sie Produkte und/oder Dienstleistungen erstellen und verkaufen.

Förderzeitraum:
01.07.2017-31.12.2022

Weitere Informationen:
https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/sozialbetriebe/

https://arbeit.wfbb.de/unsere-services/foerderprogramme/sozialbetriebe

Kontakt:
Informationen zum Programm erhalten Sie bei der
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Brandenburg GmbH
Infotelefon Arbeit
Telefon: 0331 660-2200
Internet:  www.ilb.de

(Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Förderung sozialer Innovationen im Land Brandenburg Modellprogramm zur Beschäftigungsförderung und Armutsbekämpfung in Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020 vom  27.  August 2018)

Was wird gefördert?
Nach dieser Richtlinie werden soziale Innovationen gefördert, die zur Bewältigung wichtiger beschäftigungspolitischer Herausforderungen in Brandenburg beitragen sollen. Diese Herausforderungen resultieren insbesondere aus der Reduzierung und Alterung der Erwerbsbevölkerung sowie der nach wie vor hohen Langzeitarbeitslosigkeit, die die wesentliche Ursache für Armut ist. Sie resultieren aber zum Beispiel auch aus Fachkräfteengpässen in Brandenburger Unternehmen und der Notwendigkeit eines ressourcensparenden und ökologisch intelligenten Umbaus von Arbeitsprozessen. Soziale Innovationen sollen im Unterschied zu technischen Innovationen einen sozialen Bedarf decken, neue soziale Beziehungen oder Kooperationen schaffen und dadurch der Gesellschaft nützen und deren Handlungspotential erweitern.

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Entwicklungs- und Modellprojekte, die neue beschäftigungspolitische Ideen in Form von innovativen Konzepten entwickeln und innovative Handlungsansätze erproben. Die Förderung richtet sich an alle Arbeitsmarktakteure (Kammern, Sozialpartner, Arbeitsförderungsgesellschaften, Bildungseinrichtungen, freie Träger, Vereine, lokale Initiativen etc.), die neue innovative Ansätze entwickeln und erproben wollen.

Art und Umfang der Förderung?
Projektförderung

Förderzeitraum:
17.08.2020-30.06.2022

Weitere Informationen:
https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/foerderung-sozialer-innovationen/

https://arbeit.wfbb.de/aktuelles/newsletter/erfolgreiches-programm-zur-foerderung-sozialer-innovationen-brandenburg

Kontakt:
Informationen zum Programm erhalten Sie beim "Infotelefon Arbeit" der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Telefon: (0331)660-2200
Internet:  www.ilb.de

Das neue Förderprogramm des MWAE „Willkommen in Brandenburg“ ermöglicht Kommunen die Einrichtung kommunaler Welcome-Center.
Die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen sollen eine Transparenz insbesondere über die vor Ort existierenden Angebote und konkreten Hilfestellungen bieten und Menschen mit Migrationsgeschichte in der Anfangszeit nach der Einwanderung durch ein individuelles Integrationsmanagement bei der Aufnahme einer Beschäftigung unterstützen. Damit wird ein Beitrag zur beruflichen und sozialen Integration sowie zu einer alle Lebensbereiche umfassenden Willkommenskultur vor Ort geleistet und Haltefaktoren für einen Verbleib in Brandenburg werden gezielt gestärkt.

Weitere Informationen zu Förderung erhalten Sie hier:
Willkommen in Brandenburg 2022 (ilb.de)
Willkommen in Brandenburg | Wirtschaftsförderung Brandenburg (wfbb.de)


Das Team „Soziale Innovation & Integration“ der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB) unterstützt Akteure der Arbeitspolitik bei der Entwicklung und Umsetzung von Förderprogrammen und Projekten, die der Beschäftigungsförderung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Brandenburg dienen. Es fördert durch Beratung und individuelle Begleitung die Qualitätssicherung in der Projekt- und Programmumsetzung und unterstützt den Ergebnis– und Erfahrungstransfer durch Arbeitsgespräche, Workshops sowie der Veröffentlichung guter und innovativer Praxisbeispiele.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Internetseite der WFBB.

Eine Sammlung „guter Praxis“ findet sich im sogenannten Good Practice Pool.

Studie "Marktorientierte Sozialunternehmen in Brandenburg"


Die Bedeutung marktorientierter Sozialunternehmenvon hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Diese generieren einen großen Teil ihrer Einnahmen am Markt und nicht aus Zuschüssen oder Stiftungsmitteln. Wesentliches Merkmal aller Sozialunternehmen ist dabei, dass bei ihnen nicht der Profitgedanke im Vordergrund steht, sondern die Lösung sozialer und/oder ökologischer Probleme mit unternehmerischen Mitteln.

Um genauere Kenntnisse über das Wirken dieser Unternehmen in Brandenburg zu erlangen, hat das Arbeitsministerium im Februar 2020 eine aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanzierte Studie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse nun vorliegen.

Download (PDF-Datei):
Studie "Marktorientierte Sozialunternehmen in Brandenburg"


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