Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

Windrad in Feldheim

Foto: Stefan Reiß/MWAE

Windenergie

Die Windenergie ist eine Schlüsselbranche der erneuerbaren Energien. Windenergie hat sich zu einem wichtigen Eckpfeiler der deutschen Stromerzeugung und Volkswirtschaft entwickelt. Sie entlastet mehr und mehr die CO2-Bilanz und ist zudem eine der preiswertesten Technologien unter den erneuerbaren Energien. Brandenburg zählt zu den drei ausbaustärksten Bundesländern im Bereich der Windenergie.

Die Windenergie ist zum Motor der Energiewende geworden. Sie hat großes Potenzial und leistet einen wichtigen Beitrag zum Umbau des Energiesystems. Durch die dezentrale Stromerzeugung und die Vielzahl von Akteuren fließt die Wertschöpfung auch in die jeweiligen Regionen. Die öffentliche Hand profitiert jährlich durch Steuereinnahmen. In Deutschland waren im Jahr 2020 rund 100.000 Menschen in der Windbranche tätig (Quelle: Schätzung des Bundesverbandes WindEnergie und VDMA). Somit ist die Windenergie der größte Arbeitgeber in der Sparte der erneuerbaren Energien. Im Land Brandenburg gab es im Jahr 2019 rund 8.600 Arbeitsplätze in dieser Branche (Quelle: BWE – Arbeitsplätze in Brandenburg).

Illustration Windenergie

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Windenergieland Brandenburg: Zahlen und Fakten

Brandenburg ist nach Niedersachsen das zweitstärkste Windenergieland in Deutschland. Aktuell sind im Land rund 4.000 Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamtleistung von über 8.000 MW installiert (Stand 01/2023, Quelle: Bundesnetzagentur). Im Jahr 2021 wurden durch die Windenergie 11.500 GWh Strom erzeugt (Quelle: Energieagentur Brandenburg). Dies entspricht einem Anteil von 57 Prozent am brandenburgischen Bruttostromverbrauch. Eine moderne WEA kann je nach Größe und Standort bis zu 3.500 Haushalte versorgen.

Zukunft der Windenergie / Teilhabe der Kommunen

Für das Gelingen eines erfolgreichen und sozialverträglichen Ausbaus der Windenergie sind ein intensiver Dialog, Transparenz und Akzeptanz in der Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Wichtig ist es, Bürgerinnen und Bürger von Beginn an in die Planungen einzubeziehen, rechtzeitig und offen zu informieren und Möglichkeiten der Beteiligung zu schaffen. Weitere Informationen bietet die Website der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg.

Im Jahr 2019 wurde in Brandenburg das Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe an Gemeinden im Umfeld von neu errichteten Windenergieanlagen BbgWindAbgG eingeführt. Nach dem BbgWindAbgG sind WEA-Betreiber zur Zahlung einer jährlichen Sonderabgabe an Gemeinden im Umkreis von 3 km (flächenanteilig) in Höhe von 10.000 EUR verpflichtet.

In der Energiestrategie 2040 des Landes Brandenburg sind 2,2 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung vorgesehen. Die Windenergie leistet einen wichtigen Beitrag, um die Ziele der Energiestrategie zu erreichen. Diese sehen ein Ausbauziel der Windenergie von 11.500 MW vor. Davon sindbereits über zwei Drittel erreicht.