Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

 

Foto: MWE, Pixabay

Energiestrategie 2030

Die Energiestrategie 2030 beschreibt, wie sich die Brandenburger Energieversorgung bis zum Jahr 2030 entwickeln soll.

Die im Jahr 2012 von Landesregierung verabschiedete Energiestrategie 2030 wurde in den Jahren 2016/2017 evaluiert. Durch die Unsicherheiten auf Bundesebene in Bezug auf die weitere Ausgestaltung der Energiewende, insbesondere weil die für Brandenburg wichtige Entscheidung zur weiteren Kohlenutzung in die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ verlagert wurden, ist es derzeit nicht sinnvoll und zielführend die Energiestrategie 2030 als Ganzes zu aktualisieren.

Gleichwohl soll die Arbeit an den Maßnahmen – die mit einer breiten Einbindung von Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft erarbeitet wurden – aktiv vorangetrieben werden. Der aktualisierte Maßnahmenkatalog wurde deshalb im Juli 2018 von der Landesregierung beschlossen. An der bisherigen Energiestrategie 2030 mit dem wichtigen Schwerpunkt Systemintegration der erneuerbaren Energien wird bis auf weiteres festgehalten.

Wesentliche Ziele der Energiestrategie 2030:

Der Endenergieverbrauch soll bis 2030 um 23 Prozent sinken. Das entspricht durchschnittlich 1,1 Prozent pro Jahr. Endenergie ist die Energie, die den Verbrauchenden nach Produktion und Transport zur Verfügung gestellt wird. Verbrauchende sind private Haushalte, Industrie, Verkehr und der Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD).

Bis zum Jahr 2030 sollen erneuerbare Energien einen Anteil von 40 Prozent am Endenergieverbrauch betragen.

Der Primärenergieverbrauch soll um 20 Prozent sinken. Primärenergien sind unter anderem fossile Energieträger wie Braunkohle, Steinkohle, Erdgas und Erdöl sowie erneuerbare Energien wie Biomasse, Wasserkraft, Sonnenenergie und Windenergie. Diese Energien werden umgewandelt und erreichen die Verbrauchenden als Endenergie. Bis 2030 sollen die erneuerbaren Energien einen Anteil von mindestens 32 Prozent am Primärenergieverbrauch ausmachen.

 Abbildung Entwicklung erneuerbare EnergienEntwicklung der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch in Brandenburg. Für eine größere Darstellung bitte das Bild anklicken.

Maßnahmen

Für eine bessere Systemintegration der erneuerbaren Energien müssen sowohl der Netzausbau als auch die Entwicklung der Speichertechnologien verstärkt werden. Neben der Herausforderung eine sichere Energieversorgung rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr zu garantieren, muss die Energie aber auch weiterhin bezahlbar bleiben. Daher wird die Braunkohleverstromung als Brückentechnologie weiterhin notwendig sein, bis die erneuerbaren Energien eine zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung sicherstellen können.

Die Energiestrategie 2030 sieht in Ihren Maßnahmen auch eine Beteiligung der unterschiedlichen Interessengruppen vor und soll die Akzeptanz für die notwendige Energiewende fördern. Forschung und Entwicklung zu Energie und Klima werden auch weiterhin intensiv unterstützt.

 Abbildung Rahmenbedingungen Landesenergiepolitik BrandenburgDie Handlungsfelder (1 – 7) und Maßnahmenbereiche der Energiestrategie 2030. Für eine größere Darstellung bitte das Bild anklicken.

Regionales Energiemanagement in Brandenburg

Die Landesregierung will nicht reagieren, sondern agieren – und hat deshalb mit der Verabschiedung ihrer Energiestrategie 2030 (ES-2030) den Handlungsrahmen ihrer Energiepolitik definiert. Erstmals in Deutschland wurden im Land Brandenburg in allen Planungsregionen des Landes flächendeckend und zeitgleich Regionale Energiekonzepte (REK) erstellt, die im Einklang zur Energiestrategie 2030 stehen. Die jeweiligen REK stellen ein substanzielles Werkzeug dar, um die Umsetzung der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg zu begleiten und zu unterstützen.

Regionales Energiemanagement in Brandenburg

Gutachten zur Aktualisierung der Energiestrategie 2030 liegen vor


Die Umsetzung und Evaluierung der Energiestrategie 2030 wird fortlaufend mit Fachgutachten begleitet.
• Der Endbericht zur „Evaluation und Weiterentwicklung des Leitszenarios und Abschätzung der Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte“ zeigt in drei Szenarien die Entwicklungsmöglichkeiten des Energiesektors in Brandenburg bis 2030 auf.
• Das Gutachten „Katalog der strategischen Maßnahmen für die Umsetzung der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg“ ist das Ergebnis eines im Jahr 2016 gestarteten Prozesses zur Überarbeitung und Anpassung des Maßnahmenkatalogs. Hierbei wurden in sechs Fachgesprächen mit den Landesministerien und nachgeordneten Einrichtungen sowie fünf Fachworkshops mehr als 100 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden und Verwaltung eingebunden. Der Katalog der strategischen Maßnahmen dient als Handbuch für die Umsetzung der Energiestrategie 2030.
• Mit der Studie „Systemdienstleistungen für Netz-und Systemsicherheit“ wurde die Erbringung von Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen untersucht. Es wurden die technischen Aspekte und der Anpassungsbedarf des technischen und ordnungspolitischen Rahmens untersucht. Die Studie hat ein Flexibilitätskataster mit einer Potentialanalyse für Brandenburg erstellt.
• Mit der Studie „Synchronisierung von Erneuerbaren Energien und Netzausbau“ wurden Untersuchungen der Brandenburger Regionen auf allen Spannungsebenen durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass flexible Lasten und Kleinspeicher den Netzausbaubedarf in Brandenburg bis 2030 nicht nennenswert reduzieren. Es wurden konkrete Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen für die Synchronisierung von EE- und Netzausbau mit der Zielsetzung der Senkung der Netzentgelte der Brandenburger Regionen und der Nutzung der Ausfallarbeit von EE-Anlagen unterbreitet.
• Im Ergebnis der Studie zur Mindesterzeugung von Braunkohlekraftwerken im Kontext des Netzbetriebs wurde herausgearbeitet, dass wir mittelfristig die Braunkohlekraftwerke für eine stabile Stromversorgung in Deutschland benötigen. Die für den sicheren Netzbetrieb systemnotwendigen Leistungen könnten nicht in erforderlichem Maß von Erneuerbaren-Energien-Anlagen erbracht werden. Durch die Flexibilisierung von Braunkohlekraftwerken kann deren technologisch bedingte Mindesterzeugung reduziert werden, um somit mehr Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen in die Netze einspeisen zu können.