Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

 

Grafik: MWAE

Einheitlicher Ansprechpartner Brandenburg

Wenn Sie eine Dienstleistung in Brandenburg anbieten wollen oder sich selbständig machen möchten, wenn Sie eine Niederlassung eröffnen oder grenzüberschreitend von einem anderen Mitgliedstaat der EU aus in Brandenburg tätig werden wollen – der Einheitliche Ansprechpartner für das Land Brandenburg (EAPBbg) hilft Ihnen.

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Was ist der Einheitliche Ansprechpartner für das Land Brandenburg?
Der Dienstleister für die Dienstleister. Der EAPBbg ist eine zentrale Servicestelle, die aufgrund der EG-Dienstleistungsrichtlinie geschaffen wurde. Er ist ein Verfahrensmittler zwischen einem Dienstleister und einer zuständigen Behörde. Über den Einheitlichen Ansprechpartner können dienstleistungsrelevante Behördengänge und Verwaltungsverfahren schnell und bequem abgewickelt werden. Der EAPBbg nimmt die notwendigen Unterlagen entgegen und leitet diese an die zuständigen Behörden weiter. Diese bearbeiten das Verfahren abschließend.

Wie funktioniert der Einheitliche Ansprechpartner für das Land Brandenburg?
Unter eap.brandenburg.de (einem geschützten Bereich) können die Dienstleistungserbringer ihre notwendigen Behördengänge online und zentral abwickeln. Zudem erhalten Sie hier ein umfangreiches Informationsangebot, um sich schnell selbst ein Bild über die wesentlichen Formalitäten eines Genehmigungsverfahrens zu machen.

Der Vorteil des EAPBbg ist, dass Sie auf diese Weise nicht mehr die verschiedenen Behörden persönlich aufsuchen müssen. Der Einheitliche Ansprechpartner für das Land Brandenburg unterstützt Sie dabei, sich mit den notwendigen Verwaltungsverfahren für die Aufnahme oder Veränderung Ihres Dienstleistungsvorhabens zurechtzufinden.